Allgemeine Konditionen

Die konkreten, wohnungsbezogenen Preise finden Sie auf der jeweiligen Wohnungsseite.

Ein Mietvertrag ist grundsätzlich möglich, wenn Sie mit folgenden Konditionen einverstanden sind:
  1. Vertragsdauer
    Das Mietverhältnis läuft unter beiderseitigen Ausschluss des Rechtes auf ordentliche Kündigung des Vertrages auf die bestimmte Zeit von einem Jahr. Danach läuft das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit weiter.

  2. Ermittlung der Nebenkosten
    In der Miete sind die Betriebskosten nicht enthalten. Der Mieter hat daher neben der Miete die Betriebskosten i. S. v. § 2 der Betriebskostenverordnung zu tragen.

  3. Kaution
    Der Mieter leistet dem Vermieter zur Sicherung der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis eine Kaution in Höhe von zwei Nettomonatsmieten.

    Der Mieter verpflichtet sich, bei Vertragsabschluss eine unbefristete, unbedingte, selbstschuldnerische Bürgschaft eines deutschen Kredit-Instituts vorzulegen. Der Mieter wird hiervon frei, wenn er dem Vermieter eine Barkaution überlässt, welche der Vermieter auf einem seiner Konten separiert.           

  4. Renovierung
    Der Mieter hat bei Beendigung des Mietverhältnisses bzw. bei Auszug die Mieträume in vollständig geräumten, besenreinen und fachgerecht renoviertem Zustand zu übergeben.

  5. Haustiere
    Für die Haltung von Haustieren bedarf der Mieter die schriftliche Erlaubnis des Vermieters.

  6. Weiteres
    Der Mieter ist verpflichtet , eine Haftpflichtversicherung in angemessener Höhe abzuschließen und dies dem Vermieter bei Vertragsabschluss  nachzuweisen.
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