Allgemeine Konditionen
Die konkreten, wohnungsbezogenen Preise finden Sie auf der jeweiligen Wohnungsseite.
Ein Mietvertrag ist grundsätzlich möglich, wenn Sie mit folgenden Konditionen einverstanden sind:
- Vertragsdauer
Das
Mietverhältnis läuft unter beiderseitigen Ausschluss des Rechtes auf
ordentliche Kündigung des Vertrages auf die bestimmte Zeit von einem Jahr. Danach läuft das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit weiter.
- Ermittlung der Nebenkosten
In
der Miete sind die Betriebskosten nicht enthalten. Der Mieter hat daher
neben der Miete die Betriebskosten i. S. v. § 2 der
Betriebskostenverordnung zu tragen.
- Kaution
Der
Mieter leistet dem Vermieter zur Sicherung der Erfüllung seiner
Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis eine Kaution in Höhe von zwei Nettomonatsmieten.
Der
Mieter verpflichtet sich, bei Vertragsabschluss eine unbefristete,
unbedingte, selbstschuldnerische Bürgschaft eines deutschen Kredit-Instituts
vorzulegen. Der Mieter wird hiervon frei, wenn er dem
Vermieter eine Barkaution überlässt, welche der Vermieter auf einem
seiner Konten
separiert.
- Renovierung
Der Mieter
hat bei Beendigung des Mietverhältnisses bzw. bei Auszug die Mieträume
in vollständig geräumten, besenreinen und fachgerecht renoviertem
Zustand zu übergeben.
- Haustiere
Für die Haltung von Haustieren bedarf der Mieter die schriftliche Erlaubnis des Vermieters.
- Weiteres
Der Mieter ist verpflichtet , eine Haftpflichtversicherung in angemessener Höhe abzuschließen und dies dem Vermieter bei Vertragsabschluss nachzuweisen.